Was der Bauherr über Zementestrich wissen muss

Diese Hinweise werden in Ergänzung zur VOB DIN 18353 und DIN 18560 allen Auftraggebern und Planern zur besonderen Beachtung empfohlen. Die Hinweise und empfohlenen Maßnahmen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Estrichlegers und sind nicht dazu bestimmt, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen zu werden.

Tabelle Zementestrich